Die Limitpreise legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Wir stehen Ihnen dabei gern beratend zur Seite.
Die Taxierung der Objekte erfolgt immer unter Berücksichtigung des aktuellen Marktwerts.

Nach erfolgreicher Versteigerung erhalten Sie den Zuschlagspreis abzgl. unserer Provision. Diese beträgt 18% zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Der Gesamtabzug beträgt somit 21,42% des Zuschlagspreises. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von 4 Wochen, Zahlungseingang des Käufers vorausgesetzt.



Die nichtversteigerten Objekte befinden sich nach der Auktion drei Wochen im Nachverkauf. Nach Ablauf der drei Wochen wird der Einlieferer gebeten, die unverkauften Objekte innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Sollte bis dahin keine Abholung erfolgt sein, behalten wir uns die Möglichkeit vor Lagergebühren in Rechnung zu stellen. 



Bei unverkauften Objekten enstehen Ihnen keinerlei Kosten.